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Taufe

Die Taufe ist das Sakrament des Anfangs: Wenn Menschen sich auf den Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes taufen lassen, bekennen sie damit ihren christlichen Glauben und werden Mitglied der Kirche.

Sie vertrauen damit ihr Leben dem Schutz und Geleit Gottes an. Gott verspricht in der Taufe seine Zuwendung und Nähe für das Leben eines Menschen in allen Höhen und Tiefen.

Weil diese Zusage Gottes das ganze Leben umgreift, lassen viele Eltern ihre Kinder schon als Säuglinge taufen und bekennen gemeinsam mit den Patinnen und Paten stellvertretend den Glauben, in den ihre Kinder hineinwachsen.

So ist die Taufe auch ein Fest der Dankbarkeit und Freude über das von Gott geschenkte Leben.


Wer kann getauft werden?

Kinder: Die Eltern bekennen bei der Taufe ihres Kindes gemeinsam mit den Patinnen und Paten stellvertretend den Glauben und verpflichten sich, für die Erziehung des Kindes im christlichen Glauben zu sorgen. Es sollte wenigstens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein. Ist das nicht der Fall, sprechen Sie mit dem Pfarrer, der Pfarrerin Ihrer Gemeinde, ob eine Taufe dennoch möglich ist.
Jugendliche: Jugendliche, die den Konfirmandenunterricht besuchen, aber nicht getauft sind, werden vor der Konfirmationsfeier getauft und brauchen keine Paten mehr.
Erwachsene: Vor der Erwachsenentaufe wird ein Gespräch über den Glauben, die Kirche und die Beweggründe für die Taufe geführt.

Taufpaten

Taufpaten sind notwendig, solange ein Kind noch nicht 14 Jahre und damit religionsmündig ist.
Mindestens eine Patin oder ein Pate sollte der evangelischen Kirche angehören und zum Abendmahl zugelassen sein (konfirmiert), die anderen Paten können zum Patenamt zugelassen werden, wenn sie in einer Kirche sind, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehören (z. B. katholisch, freikirchlich). Sollten Sie keine geeigneten Paten finden, so sprechen Sie uns gern an, wir Mitglieder des Kuratoriums stellen uns dann als Paten zur Verfügung.

Taufanmeldung

Die Anmeldung zur Taufe erfolgt in der Regel in der Küsterei/Gemeindebüro der Wohnortgemeinde.

Als Gemeindeglieder einer Kirchengemeinde können sie auch eine Taufe in der Evangelischen Kirche St. Peter und Paul auf Nikolskoe anmelden. Dazu brauchen Sie aus Ihrer Kirchengemeinde ein Dimissoriale, also eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung aus bestimmtem Anlass bei einer anderen als der eigenen Kirchengemeinde durchführen zu lassen. Es wird von der Pfarrerin oder dem Pfarrer der eigenen Kirchengemeinde ausgestellt. Informationen bezüglich freier Termine und Formalitäten erfragen Sie bitte in der Küsterei. Besonders für die Sommermonate empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.

Zur Anmeldung muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden und Patenbescheinigungen. Patenbescheinigungen weisen die Kirchenzugehörigkeit nach und werden von der zuständigen Kirchengemeinde ausgestellt.

Wo wird getauft?

Getauft wird in der Regel im Gottesdienst. Der Termin sollte frühzeitig abgesprochen werden. Vor der Taufe wird ein Taufgespräch vereinbart, bei dem auch über den Taufspruch und den Ablauf der Taufe gesprochen wird.

Die Kosten

Kosten entstehen in der eigenen Gemeinde und im Rahmen des sonntäglichen Gemeindegottesdienst keine, die Taufgottesdienste werden aus Kirchensteuermitteln bezahlt. Wird in St. Peter und Paul ein extra Taufgottesdienst organisiert, müssen wir um eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500€ bitten. Der Betrag versteht sich al Sockelbetrag für den Altarschmuck, Blumen, Heizung Verwaltung etc. --ACHTUNG: ab Oktober 2023 muss der musikalischen Rahmen bitte selbst organisiert und finanziert werden, da uns keine Kirchenmusikerin / Kirchenmusiker zur Verfügung steht. Wir sind gern behilflich bei der Suche und Vermittlung von externen Musikern und Musikerinnen.

Anmeldeformular

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Letzte Änderung am: 19.03.2024